Die Finanzverwaltung hat die bisherigen sog. GoB, GoBS und GDPdU durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) aktualisiert.

Diese neuen Vorschriften gelten nicht nur für Buchführungspflichtige, sondern auch z.B. für Einnahmen- Überschussrechner. Die GoBD beziehen nicht nur die elektronischen Buchführungssysteme ein, sondern auch Vor- und Nebensysteme wie z.B. Warenwirtschafts-, Zeiterfassungs- und Kassensysteme.

Lassen Sie deshalb checken, ob Ihre Prozesse und Systeme GoBD-konform sind.

Die GoBD gelten seit 01.01.2017 in vollem Umfang!

Sprechen Sie uns an!

Unsere Leistungen:

  • Erstgespräch zur Aufnahme des Status Quo
  • Prüfung der zeitgerechten Erfassung und Ordnung von Geschäftsvorfällen
  • Analyse des bestehenden Prozesses im Rechnungswesen
  • Prozessbeschreibung der gesetzlich geforderten Festschreibung der Buchungen
  • Definition erforderlicher Schnittstellen
  • Optimierung Belegfluss
  • Empfehlungen in Bezug zur Aufbewahrung und Archivierung

Ihr Nutzen:

  • Optimierung von Kernprozessen im Rechnungswesen
  • Erkennung von Problemfeldern
  • GoBD-Konformität Ihrer Buchführung

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GoBD – 10 Leitsätze