🚀 GoBD-Check: Zeit für die Aktualisierung Ihrer digitalen Prozesse!
Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), GoBS und GDPdU durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzt und fortlaufend aktualisiert.
Die aktuelle Fassung der GoBD wurde zuletzt im März 2024 (mit weiteren Detailänderungen, z.B. zur E-Rechnung, ab 2025) veröffentlicht und ist seit dem 01. April 2024 anzuwenden.
Was Sie wissen müssen:
- Für wen gelten die GoBD? Die Vorschriften gelten nicht nur für bilanzierende Unternehmen, sondern auch z.B. für Einnahmen-Überschussrechner (EÜR), Freiberufler und Kleinunternehmer, sobald sie steuerrelevante Daten elektronisch erfassen.
- Welche Systeme sind betroffen? Die GoBD beziehen nicht nur die elektronischen Buchführungssysteme ein, sondern auch Vorsysteme und Nebensysteme mit steuerlicher Relevanz, wie z.B. Warenwirtschafts-, Zeiterfassungs-, Fakturierungs- und Kassensysteme.
- Aktuelle Schwerpunkte:
- Die Verfahrensdokumentation bleibt zentraler Nachweis für die Ordnungsmäßigkeit.
- Die Datenüberlassung (anstelle der Datenträgerüberlassung) an die Finanzbehörde wurde präzisiert.
- Die Pflicht zur GoBD-konformen Archivierung von E-Rechnungen im Originalformat (XML/strukturiertes Format) gewinnt ab 2025 stark an Bedeutung.
- Die Klarstellungen zum ersetzenden Scannen und zur Nutzung von Cloud-Systemen bieten wichtige Handlungssicherheit.
Lassen Sie deshalb professionell checken, ob Ihre Prozesse und Systeme den aktuellen Anforderungen der GoBD entsprechen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Sprechen Sie uns an!
🛠 Unsere Leistungen für Ihren GoBD-Check:
- Erstgespräch zur Aufnahme des Status Quo und der relevanten IT-Systeme.
- Prüfung der zeitgerechten Erfassung (insb. bei Bargeschäften) und der Ordnung von Geschäftsvorfällen.
- Analyse des bestehenden Prozesses im Rechnungswesen und in den Vorsystemen.
- Erstellung/Optimierung der gesetzlich geforderten Verfahrensdokumentation (Festschreibung der Prozesse).
- Definition erforderlicher Schnittstellen und Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit der Daten.
- Optimierung des Belegflusses (z.B. durch GoBD-konformes, ersetzendes Scannen).
- Empfehlungen in Bezug auf die Aufbewahrung, Archivierung und den Datenzugriff ($Z1, Z2, Z3$).
✅ Ihr Nutzen:
- Optimierung von Kernprozessen und effizienterer Belegfluss im Rechnungswesen.
- Erkennung und Eliminierung von Problemfeldern vor einer Betriebsprüfung.
- Nachweisbare GoBD-Konformität Ihrer Buchführung und aller relevanten Vorsysteme.
- Minimierung des Haftungsrisikos für Geschäftsleitung und Steuerberatung.
